I. ALLGEMEINES
Das Leistungsspektrum der Twins Crew GmbH umfasst die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von biobasierten und rezyklierten Kunststoffen, die Durchführung und Analyse von Messverfahren im Bereich der Kunststoffprüfung, sowie die Durchführung von Schulungen und Seminaren im Bereich Kunststoffverfahrenstechnik. Außerdem befasst sich die Twins Crew GmbH mit der Herstellung und dem Vertrieb von Kunststoffprodukten.
II. STANDORT
Der Stammsitz der Twins Crew GmbH liegt in Halle an der Saale.
III. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Twins Crew GmbH gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Twins Crew GmbH abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt die Twins Crew GmbH nicht an, es sei denn, die Twins Crew GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Twins Crew GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Twins Crew GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
IV. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Umfang und Ausführung von Leistungen
Die Leistungen der Twins Crew GmbH ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, eingeschlossen Nachträge, Änderungen und Nebenabreden.
Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Twins Crew GmbH verbindlich. Termin- und Fristvereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten oder Kooperationspartner der Twins Crew GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen, Betriebs- und sonstige durch die Twins Crew GmbH nicht zu vertretende Störungen bei der Twins Crew GmbH oder deren Lieferanten oder deren Kooperationspartner sowie deren Folgen befreien die Twins Crew GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Solche Ereignisse berechtigen die Twins Crew GmbH ferner unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird die Twins Crew GmbH den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
Einwendungen gegen den Inhalt eines Berichtes, Gutachtens, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, so gelten Bericht, Gutachten oder Rechnungen als bestätigt.
Bei beidseitigem Handelsgeschäft gelten für den Kunden die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen der Twins Crew GmbH.
2. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind nach Zugang beim Rechnungsempfänger fällig und innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 247 Abs. 1 BGB).
3. Haftung, Verjährung
Die Twins Crew GmbH haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für Schäden, die bei der Nachbesserung entstehen. Schadensersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten. Die Rechte des Auftraggebers auf Gewährleistung gemäß gesetzlicher Regelung werden dadurch nicht berührt. Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Haftung ist jeweils auf die Auftragssumme beschränkt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden schließt die Twins Crew GmbH aus.
4. Verschwiegenheit/Unterbeauftragung
Die Mitarbeiter der Twins Crew GmbH sind verpflichtet, alle geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten.
Die Twins Crew GmbH erteilt Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Auskünfte über laufende oder abgeschlossene Arbeiten.
Bei Kapazitätsengpässen oder vorübergehenden Gerätedefekten ist die Twins Crew GmbH berechtigt, Unteraufträge an uns bekannte Prüflabors zu vergeben, die die gleichen Anforderungen an ein QM-System erfüllen. Die Vertraulichkeit bleibt dadurch gewahrt.
V. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
1. Preise, Nebenkosten
Die Verkaufspreise werden projektbezogen mit der Twin Screw GmbH vereinbart und verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Warenannahmestelle des Kunden. Kosten für Verpackung, Transport und Verwaltungsaufwand können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Alle Preise verstehen sich exklusiv der geltenden Mehrwertsteuer.
2. Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von der Twins Crew GmbH gewählt.
Der Kunde hat Einrichtungen bzw. Abstellmöglichkeiten bereitzuhalten, die zu jeder Zeit gewährleisten, dass ein Zugriff unbefugter Dritter auf ausgelieferte Waren ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für den Schutz von Ware, die in dem vom Kunden bezeichneten Empfangsbereich abgestellt wurde, vor dem Zugriff unbefugter Dritter liegt beim Kunden. Die Gefahren des Transportes ab der Lieferstelle gehen stets zu Lasten des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung.
3. Nacherfüllung
Die Gewährleistungsrechte eines kaufmännischen Kunden bestehen nur, wenn er seinen nach §§ 377 und 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
Der Kunde gewährt der Twins Crew GmbH zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist die Twins Crew GmbH von der Nacherfüllung befreit. Rechte des Kunden gem. § 437 entfallen, sofern ein Sachmangel darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung durch die Twins Crew GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt und repariert oder Produkte nicht den Twins Crew GmbH-Richtlinien entsprechend installiert, betrieben und gepflegt worden sind.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Twins Crew GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor (Vorbehaltsware).
Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für die Twins Crew GmbH. Beim Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird die Twins Crew GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten anderen Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltsware der Twins Crew GmbH. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Twins Crew GmbH nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt.
Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Twins Crew GmbH hinzuweisen und die Twins Crew GmbH unverzüglich zu informieren. Der Kunde tritt an die Twins Crew GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.
Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen und unverzüglich an die Twins Crew GmbH abzuführen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Twins Crew GmbH jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen, sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben der Twins Crew GmbH mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch die Twins Crew GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
VI. DIENST- UND WERKLEISTUNGSBEDINGUNGEN
1. Preise
Der Preis wird für jeden Auftrag oder projektbezogen mit der Twins Crew GmbH vereinbart. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf der Schätzung des erforderlichen Leistungsumfanges und sind daher unverbindlich. Preiserhöhungen wegen gestiegenen Personal- oder Materialaufwandes bleiben vorbehalten. Ausgenommen sind Festpreisabsprachen.
2. Nacherfüllung
Die Twins Crew GmbH erbringt seine Leistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und branchenüblichen Sorgfalt. Die Twins Crew GmbH haftet bei Vorliegen eines Sachmangels – sofern technisch möglich – durch deren kostenfreie Wiederholung, bei technischen Produkten nach Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung.
Das Recht zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Nachbesserung scheitert oder aus anderen Gründen nicht möglich ist. Der Anspruch auf Nacherfüllung muss von dem Kunden unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden.
Der Kunde gewährt der Twins Crew GmbH zur Nacherfüllung die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist die Twins Crew GmbH von der Nacherfüllung befreit.
3. Schutz der Arbeitsergebnisse
Die Twins Crew GmbH behält an den erbrachten Leistungen – soweit diese hierfür geeignet sind – das Urheberrecht.
Der Kunde darf die im Rahmen des Auftrages gefertigten Prüfberichte mit allen Tabellen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
4. Geheimhaltung
Die Twins Crew GmbH verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Rahmen der Auftragserteilung erarbeitet wurden, dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, werden vertraulich behandelt.
5. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung vereinbart wird. Bei Versand durch den Kunden muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von der Twins Crew GmbH erteilter Anweisungen verpackt sein. Ist zwischen dem Auftraggeber und der Twins Crew GmbH nichts anderes vereinbart, gilt eine Probenanlieferung als Auftragserteilung.
Der Kunde haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben.
Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben nach der Untersuchung nicht aufbewahrt. Amtliche Gegenproben werden bis zum Ablauf der amtlichen Versiegelung, längstens jedoch sechs Monate nach Postausgang des Prüfberichtes sachgerecht gelagert. Alle anderen Proben werden nach Abschluss der Untersuchungen entsorgt. Eine Rücksendung von Proben kann auf Anforderung und zu Lasten des Kunden erfolgen.
Kunden sind verpflichtet, die an die Twins Crew GmbH gelieferten Proben auf die Existenz der in der REACH-SVCH-Kandidatenliste in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Stoffe hin zu untersuchen und der Twins Crew GmbH unverzüglich und unaufgefordert zu informieren, wenn ein SVHC-Stoff aus der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 M.-% in den Proben enthalten ist.
6. Stornierung
Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist nur innerhalb einer Frist von einer Woche nach der Auftragserteilung kostenfrei möglich und muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Stornierung des Auftrags verspätet, so sind Stornogebühren in Höhe von 10 % des Netto-Auftragswerts zzgl. MwSt. zu entrichten.
Wünscht der Kunde nach dem Versuchsbeginn den Abbruch des erteilten und bestätigten Auftrags, so kann ihm der bis zum Auftragsabbruch entstandene Aufwand zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr beträgt 10% des Netto-Auftragswerts zzgl. MwSt.
VII. BEDINGUNGEN FÜR WISSENSCHAFTLICHE VERANSTALTUNGEN, GERÄTEAUSSTELLUNGEN
1. Anmeldung und Teilnahme
Die Anmeldungen zu allen Veranstaltungen sind zu einem möglichst frühzeitigen Zeitpunkt, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn und in schriftlicher Form an die Twins Crew GmbH zu richten. Die schriftliche Anmeldung gilt als verbindliche Teilnahmeerklärung. Sind die Teilnehmerzahlen begrenzt, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Das Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
Die Verbindlichkeit der Durchführung einer Veranstaltung und die persönliche Teilnahme laut Anmeldung werden durch den Veranstalter schriftlich bestätigt.
2. Preise
Der Preis für die Teilnahme wissenschaftlichen Veranstaltungen und Geräteausstellungen ist aus dem jeweiligen gedruckten Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, etc.) sowie der Veranstaltungsdatenbank im Internet ersichtlich.
Die Zahlung des Teilnahmepreises ohne Abzug ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen können per Überweisung auf das Konto, das auf der Rechnung angegeben ist, oder per Vorkasse mit Kreditkarte erfolgen. Die Rechnungs- und Kundennummer sind bei jeder Überweisung anzugeben.
3. Rücktritt
Der Rücktritt von einer verbindlich erklärten Teilnahme muss schriftlich erfolgen und ist bei Eingang Twins Crew GmbH bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Rücktrittserklärungen, die danach bei der Twins Crew GmbH eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten erhoben. Abmeldungen, die später als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingehen, Fernbleiben von der Veranstaltung ohne weitere Erklärung oder Veranstaltungsabbruch berechtigen die Twins Crew GmbH zur Berechnung der vollen Teilnehmergebühr.
Die Twins Crew GmbH behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung abzusagen. Bereits bezahlte Teilnehmergebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Durchführung
Alle Veranstaltungen werden entsprechend des veröffentlichten Programminhalts, unter Berücksichtigung geltender gesetzlicher Bestimmungen und dem anerkannten Stand der Technik durchgeführt. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Programmablauf vor.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Datenverarbeitung
Die Twins Crew GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzgesetzes berechtigt, persönliche oder wirtschaftliche Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm selbst oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.
2. Allgemeine Bestimmungen
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Einwilligung der Twins Crew GmbH. Gegen Ansprüche der Twins Crew GmbH kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig ist.
Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Hauptsitz der Twins Crew GmbH Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist für beide Teile Halle an der Saale.
Die Rechtsbeziehung zwischen der Twins Crew GmbH und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam.
Stand: Februar 2024