Bedeutung des neuen Verpackungsgesetzes für Hersteller

Ab 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst damit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Das neue Gesetz legt die Anforderungen an die Produktverantwortung fest und gilt für alle Verpackungen. Eines der Hauptziele des neuen Verpackungsgesetzes stellt die Reduzierung oder Vermeidung der Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt dar. Als Organisations- und Kontrolleinrichtung dient zukünftig die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Neben der Registrierung der Produktverantwortlichen, soll die Zentrale Stelle für Transparenz und Rechtsklarheit sorgen.

Neben der Verschärfung der Pflichten werden mit dem neuen Verpackungsgesetz auch die Quoten für das Recycling deutlich erhöht. Die Erhöhung gilt für alle Materialarten und wird in zwei Schritten vorgenommen. Für die wertstoffliche Verwertung von Kunststoffen gilt eine bisherige Quote von 36 %, ab 2019 wird die Quote auf 58,5 % erhöht und ab 2022 gilt eine Quote von 63 %. Die Erreichung dieser Vorgaben muss durch das System nachgewiesen werden.

Der Aspekt der Nachhaltigkeit spielt auch bei dem neuen Verpackungsgesetz die wesentliche Rolle. Die Hersteller werden dazu angehalten, recyclingfähige Verpackungen, den Einsatz von Rezyklat oder nachwachsenden Rohstoffen zu fördern. Zukünftig soll sich die Berechnung der Beteiligungsentgelte nach den ökologischen Kriterien richten und die Rückführung von Verpackungen in den Wertstoffkreislauf berücksichtigt werden. Verstoße gegen das Verpackungsgesetz werden mit erheblichen Bußgeldern bestraft.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen liegt bei jedem, der Verpackungen herstellt oder in Umlauf bringt. Die meisten Verpackungen entsprechen noch nicht den Anforderungen des Verpackungsgesetzes. Neben einer Systembeteiligung sollte die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Grundlagen für eine erfolgreiche Verwertung der Verpackungen können bereits sehr früh in der Wertschöpfungskette gelegt werden. Beispielsweise kann hier die Compoundierung von Masterbatch und die Herstellung entsprechender Folien genannt werden. Die Möglichkeiten zur Optimierung sind vielfältig und breit gestreut.

QUELLEN:

https://verpackungsgesetz-info.de/

https://www.gruener-punkt.de/de/leistungen/ruecknahmeloesungen/verpackungsgesetz.html

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 12.Juli 2017 Gesetz zur Fortentwicklung des haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Vom 5. Juli 2017)

 

Das neue Verpackungsgesetz stellt neue Herausforderungen an die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen.Wir stehen als Entwicklungspartner gerne an Ihrer Seite, um Ihre Verpackungen auf die Kriterien des neuen Verpackungsgesetzes zu prüfen und gesetzeskonforme Verpackungen zu entwickeln.